Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 22.03.2022 |
|
gif Policy Paper zur Sozialisierung von WohnungsunternehmenDer erfolgreiche Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen hat den Sozialisierungsartikel 15 im deutschen Grundgesetz (GG) ins Zentrum der Debatte gerückt. Im neuen Policy Paper von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) e.V. kommen die Autoren allerdings zu dem Schluss, dass die geplante Sozialisierung in Berlin in zweifacher Hinsicht verfassungswidrig ist.Die Berliner Bürger hatten sich in einem Volksentscheid im September 2021 mehrheitlich für eine Vergesellschaftung privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen ausgesprochen. Bis Ende März soll vom Senat ein Expertengremium eingesetzt werden und beraten, wie die Vergesellschaftung umgesetzt werden kann. In der gesellschaftspolitischen Enteignungsdebatte ist insbesondere der Artikel 15 GG, der in den 70 Jahren seines Bestehens noch nie angewendet wurde, zwischen die Fronten geraten. Breites MeinungsspektrumDas Meinungsspektrum zur Auslegung der Bestimmung, das im Zuge der Debatte vertreten wird, könnte breiter kaum sein. Teilweise wird die Norm sehr weitreichend interpretiert und angenommen, dass letztlich jede Vergesellschaftung größerer Unternehmensbestände rechtlich zulässig sei, sofern nur eine Entschädigung erfolgt.Am anderen Ende des Meinungsspektrums wird eine äußerst enge Interpretation der Norm favorisiert. Sie verlangt eine strenge Verhältnismäßigkeitskontrolle wie bei anderen Enteignungen und ebnet so etwaige Besonderheiten des Sozialisierungsartikels ein. Die Bestimmung wird also letztlich überflüssig. Keine marktdominanten Unternehmen in BerlinIn ihrer Studie arbeiten die Autoren Prof. Dr. Jürgen Kühling und Moritz Litterst neben weiteren rechtpolitischen Aspekten die Genese des Artikels 15 und die damit verknüpften Ziele heraus. Ihr Fazit: Eine Sozialisierung ist dann möglich, wenn eine auch für die Gesellschaft relevante, problematische Macht von marktdominanten Unternehmen gebrochen werden soll. Das entspreche dem historischen Sinn der Vorschrift und sei auch unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten nachvollziehbar, so die Autoren: In diesem Fall sei eine Sozialisierung eine geeignete Maßnahme, die auch den regelmäßigen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitstest bestehen würde. Unabhängig davon sei eine angemessene Entschädigung erforderlich, die sich am Verkehrswert orientieren müsse.Die Konsequenzen dieser Auffassung sind für das Berliner Vorhaben gleichwohl ernüchternd, so Prof. Dr. Jürgen Kühling: „Selbst die Anforderungen einer moderaten Interpretation des Sozialisierungsartikels kann das Berliner Vorhaben nicht erfüllen. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass es keine problematische Macht dominanter Unternehmen auf dem Berliner Wohnungsmarkt gibt. Der Sozialisierungsartikel kann daher nicht aktiviert werden. Die geplanten erheblichen Abschläge vom Verkehrswert bei der Entschädigung wären verfassungsrechtlich ebenso wenig gerechtfertigt.“
Baulinks-Beiträge vom 21. März 2022 |
|
RAK Ceramics kauft Kludi https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0440.php4 RAK Ceramics, ein in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässiger Anbieter von keramischen Lifestyle-Produkten, der sich zu den weltweit Top-5-Keramikherstellern zählt, will den sauerländischen Armaturenhersteller Kludi erwerben. weiter lesen |
|
Bundeshaushalt 2022 - 5 Mrd. Euro für Wohnen und Bauwesen, 36 Mrd. Euro für Digitales und Verkehr https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0439.php4 Der Bundeshaushalt für 2022 sieht Ausgaben und Einnahmen von jeweils 457,6 Mrd. Euro vor. Bundesfinanzminister Christian Lindner will das Zahlenwerk am 22. März in seiner Einbringungsrede zu Beginn der viertägigen Haushaltsberatungen im Bundestag vorstellen. weiter lesen |
|
Verwaltungsvereinbarung zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau unterzeichnet https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0438.php4 Am 16. März 2022 hatte das Bundeskabinett den Haushalt 2022 und die Eckwerte bis 2026 beschlossen - inklusive der damit verbundenen Rekordsumme von 14,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2026. weiter lesen |
|
Reaktionen von Baugewerbe und Bauindustrie auf den geplanten Bundeshaushalt 2022 https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0437.php4 Das Bundeskabinett hat am 16. März den Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 sowie die Finanzplanung bis 2026 vorgelegt. Sowohl der ZDB als auch der HDB haben umgehend darauf reagiert - insbesondere auf die 14,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau. weiter lesen |
|
Building Information Modeling: Forderungen der Bundesarchitektenkammer an die Bundesregierung https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0436.php4 Sollen die politischen Ziele des Wohnungsbaus und Klimaschutzes erreicht werden, ist dies nicht ohne digitale Planungsmethoden möglich. Der öffentlichen Hand kommt als Auftraggeberin insbesondere bei der Einführung von BIM eine Vorreiterrolle zu. weiter lesen |
|
Triage am Bau? Bauindustrie schließt Baustopp für viele Projekte nicht mehr aus https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0435.php4 Die Auswirkungen des von Wladimir Wladimirowitsch Putin geführten Krieges gegen die Ukraine treffen mit voller Wucht auch die Baustellen hierzulande: Die Baubranche schließt inzwischen Baustopps für eine Vielzahl von Projekten nicht mehr aus. weiter lesen |