Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 04.04.2022

vdp kritisiert Kapitalpuffer-Aktivierung für Wohnimmobilienfinanzierungen

Die Entscheidung der BaFin, nach dem Antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75% auch einen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen in Höhe von 2% festzusetzen, stößt beim Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) auf Kritik: „Höhe und Aktivierungszeitpunkt des Systemrisikopuffers sind nicht sachgerecht. Die aktuelle Situation am Wohnimmobilienmarkt rechtfertigt die Maßnahme in diesem Ausmaß nicht“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.

Ein Puffer, zumal in der gewählten Höhe, erschwere es Kreditinstituten, ihrer Kernaufgabe nachzukommen, der auskömmlichen Kreditversorgung der Volkswirtschaft. Nicht zuletzt politisch gewünschte Projekte wie die Umsteuerung der Volkswirtschaft und des Gebäudebestands zu mehr Nachhaltigkeit oder die Wohnraumoffensive der neuen Bundesregierung erforderten in den nächsten Jahren massive Investitionen. Die Mittel hierfür seien zu einem wesentlichen Teil von der Kreditwirtschaft bereitzustellen.

„Fraglich ist zudem, ob die BaFin-Maßnahme in ihrer Ausgestaltung die beabsichtigte Wirkung erzielt“, so Herr Tolckmitt weiter, „denn sie trifft ausschließlich die Kreditwirtschaft.“ Der Rest der Finanzindustrie werde nicht entsprechend belastet. Zu erwarten sei deshalb, dass die erwartete Dämpfung der Entwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt nicht eintrete. „Vielmehr wird sich das Finanzierungsgeschäft in anders oder weniger regulierte Bereich des Finanzsektors verlagern“, betonte Herr Tolckmitt. Der Stärkung der Finanzstabilität diene das nach Ansicht des vdp nicht.

Die erhöhten Risiken, welche die Aufsicht dem Wohnimmobilienmarkt und der entsprechenden Finanzierung bescheinigt, können vom vdp so nicht bestätigt werden: Zwar hätten sich Wohnimmobilien in den vier Quartalen des Jahres 2021 erneut um 10,7% verteuert, wie der vdp-Immobilienpreisindex gezeigt hat (siehe Baulinks-Beitrag vom 13.2.2022). Allerdings ließen sich diese Preissteigerungen weiterhin fundamental erklären:
  • Der Bedarf an Wohnraum übersteigt das Angebot,
  • die Baukapazitäten sind begrenzt,
  • die Preise für Baustoffe steigen stark.
Genau deshalb habe die neue Bundesregierung ihre Wohnungsbauinitiative gestartet. Anders als in den USA und manchem europäischen Land vor der Finanzkrise werde in Deutschland Wohnraum also nicht auf Halde gebaut, so Herr Tolckmitt weiter.

Stabile Parameter bei der Wohneigentumsfinanzierung in Deutschland

Auch die Finanzierungsbedingungen gäben derzeit keinen Anlass zur Sorge, wie die aktuelle Ausgabe einer seit 30 Jahren turnusmäßig durchgeführten Untersuchung des vdp zum Jahresende 2021 verdeutliche: Die Kreditvergabestandards der Banken würden sich demnach als ebenso risikoorientiert erweisen wie das Agieren der Kreditnehmer:
  • Der Fremdmittelanteil in Finanzierungen habe zuletzt abgenommen und liege im Durchschnitt bei 80%.
  • Der Betrag der eingebrachten Eigenmittel liege entsprechend bei 20% und sei in absoluten Zahlen zuletzt erheblich gestiegen.
  • Auch das Einkommen der kreditnehmenden Haushalte habe zugelegt.
Der Anteil der Aufwendungen für die Bedienung des Darlehens an den verfügbaren Einkommen der Erwerberhaushalte, die so genannte Kreditbelastungsquote, sei innerhalb der letzten zwei Jahre von 26% auf 25% gesunken - ein im langfristigen Vergleich ausgesprochen niedriges Niveau, das zudem deutlich unter der Mietbelastung vieler Haushalte liege. Merklich risikomindernd wirke darüber hinaus die hohe durchschnittliche Anfangstilgung von 3%, die die Kreditlaufzeit spürbar verkürzt, sowie der Umstand, dass in Deutschland Darlehenskonditionen für lange Zeiträume fest vereinbart werden - 14 bis 15 Jahre sind mittlerweile die Regel. Die traditionelle deutsche „Festzinskultur“ wirkt stabilisierend.

Herr Tolckmitt glaubt, dass die BaFin mit den eingesetzten Instrumenten auch auf den Druck internationaler Institutionen wie ESRB und EZB reagiere, die Deutschland seit Jahren unter Hinweis auf entsprechende Maßnahmen in anderen Staaten zum Handeln auffordern. Die Situation in Deutschland sei aber nicht automatisch vergleichbar zu der in diesen anderen Ländern, so Herr Tolckmitt, weshalb auch ein unterschiedliches Vorgehen gerechtfertigt sei.

Baulinks-Beiträge vom 3. April 2022

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