Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 29.05.2022

Bundesgesetzblatt zukünftig elektronisch

Das Bundeskabinett hat am 25. Mail den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen.

Hurra, wir digitalisieren auch schon!

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte dazu: „Wir treiben die Digitalisierung unseres Rechtsstaats konsequent weiter voran. Ab dem kommenden Jahr werden Gesetze und Verordnungen des Bundes elektronisch im Internet verkündet, statt wie bislang in Papierform. Das beschleunigt das Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen. Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden.“

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform vor. Sie verspricht gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie soll...
  • den Ausgabeprozess beschleunigen,
  • den Zugang zu den amtlichen Inhalten verbessern und
  • Ressourcen sparen.
Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden.

Bei dem schon heute via bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. Demgegenüber soll das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden sowie ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden können.

Das elektronische Bundesgesetzblatt soll künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen sein.

In bestimmten Fällen können Rechtsverordnungen bislang nicht nur im Bundesgesetzblatt, sondern auch im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers oder im Verkehrsblatt verkündet werden. Grund dafür ist zum einen, dass die Rechtsverordnungen häufig nur einen sehr kleinen Adressatenkreis haben, zum anderen sind diese teilweise sehr umfangreich. Zudem erscheint der - bereits seit 2012 ausschließlich elektronisch veröffentlichte - Bundesanzeiger wesentlich häufiger als das Bundesgesetzblatt, was in Eilfällen eine raschere Verkündung ermöglicht. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes soll das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger entfallen.

Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität soll durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen werden. Es sei u.a. vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.

Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setzt eine Änderung des Artikels 82 Absatz 1 Grundgesetz durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung wird parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht.

Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

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