Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 16.08.2022

Gasumlage

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) heute bekannt gab. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine bewusst ausgelösten deutschen und europäischen Energiekrise die Gasversorgung für Bürger und Wirtschaft zu sichern. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Hintergrund für die Umlage ist aktuelle Energieknappheit. So wurden die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 reduziert. Gasimportunternehmen müssen nun zu deutlich höheren Preisen als vereinbart am Spotmarkt Ersatz beschaffen, damit Privathaushalte und Wirtschaft weiter mit ausreichend Gas versorgt werden können. Dadurch würden zum Teil hohe und nicht zu deckende Verluste entstehen, wodurch Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung wahrscheinlich würden. Um ein solches Szenario zu verhindern, soll der Großteil dieser Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden - Privathaushalte und Wirtschaft - umlegen können. Bis Ende September tragen die Gasimporteure die Kosten praktisch allein. Die Umlage dient explizit nicht dazu, die Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist §26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes - zur Erinnerung siehe auch Editorial vom 5. August: „Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage“.

Näheres zur Umlage selbst

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der sogenannten Endabrechnung.

Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90% ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen.
  • Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen.
  • Zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein.
Insgesamt haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Mrd. Euro an Kosten geltend; dies entspricht 90% der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Aus dieser Summe wurde durch ein im Rahmen der Rechtsverordnung vorgegebenes Berechnungsverfahren die Höhe der Umlage ermittelt. Dabei wird mit Prognosewerten gearbeitet. Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Baulinks-Beiträge vom 15. August 2022

Globaler Bauboom: 2021 weltweit mehr Bautätigkeit denn je
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