Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 03.11.2022 |
|
EinwegkunststofffondDie Bundesregierung hat gestern (2. November) beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz sollen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte dazu: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“ Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen erwartet. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Mio. Euro jährlich geschätzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht. Übrigens: Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt. Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor. Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat. Baulinks-Beiträge vom 2. November 2022 |
|
RockTect Firewall-Luftdichtsystem: Feuchte- und Brandschutz in einem Arbeitsgang https://www.baulinks.de/webplugin/2022/1568.php4 Holzbauteile in der Gebäudehülle, die mit einer Wärmedämmung energetisch ertüchtigt werden - wie etwa Dachbalken und Sparren -, müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden. Diese Aufgabe übernehmen Luftdichtsysteme. weiter lesen |
|
Holzfaserdämmung nähert sich mit STEICOflex 036 den λ-Werten konventioneller Dämmstoffe https://www.baulinks.de/webplugin/2022/1567.php4 Mit einer Wärmeleitzahl (λD) von 0,036 W/mK dämmt die STEICOflex 036 auf dem Niveau konventioneller Dämmstoffe. Doch ein niedriger λ-Wert ist nur hinsichtlich des winterlichen Wärmeschutzes relevant. weiter lesen |
|
Purens Aufsparrendämmsystem Ökonomic neu mit 100 mm Dämmstoffdicke https://www.baulinks.de/webplugin/2022/1566.php4 Nach wie vor dümpelt die Sanierungsquote von Bestandsgebäuden bei Werten unter 1 Prozent. Nötig wären aber weit über 3 Prozent. Dabei lassen sich schon mit kleinen und finanziell überschaubaren Maßnahmen effiziente Verbesserungen erzielen. weiter lesen |
|
Laupheimer Wohnbaugenossenschaft GWO setzt auf Thermoboden-Dachbodendämmung von JOMA https://www.baulinks.de/webplugin/2022/1565.php4 Die Laupheimer Wohnbaugenossenschaft GWO hat bei der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten erneut auf JOMAs Thermoboden-Dachbodendämmung gesetzt - bestehend aus EPS-Dämmstoffplatten. weiter lesen |
|
Erste Seilzugleiter mit Stufen von Munk Günzburger Steigtechnik https://www.baulinks.de/webplugin/2022/1564.php4 Auf der Arbeitsschutz Aktuell stellte die Munk Günzburger Steigtechnik ihre neue Stufen-Seilzugleiter vor. Sie lässt sich mit einem Handgriff von 3,62 Meter auf 6,42 Meter ausziehen. Die Neuheit aus Günzburg ist die erste Seilzugleiter mit Stufen auf dem Markt. weiter lesen |
|
Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk https://www.baulinks.de/webplugin/2022/1563.php4 Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben einen „Tarifkompromiss“ vereinbart. Demnach steigen die Löhne und Gehälter für die rund 100.000 Beschäftigten zum 1. November 2022 um 5,0% und zum 1. Oktober 2023 um weitere 3,0%. weiter lesen |