Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 07.11.2022

Versicherungsschutz von Balkonkraftwerken

Laut den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes stiegen die Energiepreise von August 2021 bis August 2022 um 35,6%. Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus - zur Erinnerung siehe Baulinks-Beitrag „Mieterstromgesetz im Bundestag verabschiedet“ vom 2.7.2017.


Foto © HUK-COBURG / Hagen Lehmann

Mieter können diese Mini-Photovoltaikanlagen jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Nachdem die Anlagen im Sommer oft nicht verfügbar waren, rüsten viele Haushalte jetzt noch nach. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen, die an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, sieht das anders aus. Hier kann der Vermieter mitreden. Auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Schäden, die dadurch am Kraftwerk entstehen entstehen, deckt laut HUK-COBURG die Hausratversicherung ab. Gerade im Herbst, wenn Stürme über das Land ziehen, ist der Versicherungsschutz wichtig. Aber auch im Winter bei Eis und Schnee können sie bedenkenlos draußen bleiben.

Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.

Doch Balkonkraftwerke - an Außenwänden oder auf Garagendächern - sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer!

Baulinks-Beiträge vom 6. November 2022

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Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zwar zweimal um jeweils ein Jahr verlängert, aber... weiter lesen

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