Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 02.03.2023

Zwei Jahre geteilte Maklerprovision

Vor rund zwei Jahren trat das Gesetz über die Aufteilung der Maklerkosten - auch Provisionsteilung genannt - in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die hohen Erwerbsnebenkosten für Käufer zu verringern, die bis zu diesem Zeitpunkt die gesamten oder einen deutlich höheren Teil der Maklerkosten tragen mussten. Seit Einführung des Provisionssplits zahlen Käufer in der Regel maximal 50% der Gebühren. Als Folge der Teilung befürchteten viele Makler zunächst eine sinkende Provision wegen mangelnder Zahlungsbereitschaft der Verkäufer.

Eine aktuelle Datenanalyse von immoverkauf24 zeigt nun auf Basis von mehr als 5.000 Verkäufen, wie sich die Provisionshöhe und die Verteilung der Gebühren tatsächlich entwickelt haben.

Provisionssplit steigert Einnahmen von Maklern in fünf Bundesländern

„Die Befürchtungen, die verordnete Aufteilung der Gebühren könnte finanzielle Nachteile für Makler:innen mit sich bringen, hat sich nicht bestätigt“, resümiert Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24. „In fünf Bundesländern trat sogar das Gegenteil ein, wie unsere Analyse zeigt.“

In Bayern, Niedersachsen und NRW erhöhte sich demnach die Maklerprovision seit dem Provisionssplit um 1,2 Prozentpunkt auf 7,14% im Median. In Hamburg stieg die Provision um 0,8 Prozentpunkte und in Baden-Württemberg um 0,6 Prozentpunkte auf ebenfalls jeweils 7,14% im Median. In den übrigen Bundesländern bedeutet die neue Provisionsregelung im Resultat keine Veränderung für die Einnahmen der Makler.

Im Ländervergleich verdienen Makler in Hessen und Niedersachsen (5,95 %) sowie Schleswig-Holstein (6,19 %) etwas weniger als in den übrigen Bundesländern. Dieser Unterschied bestand jedoch schon vor der Neuverteilung.

Käufer in Berlin und Brandenburg sparen am meisten

„Der Plan des Gesetzgebers, Käufer:innen bei den Nebenkosten zu entlasten, ist durch den Provisionssplit aufgegangen. Das gilt Insbesondere in den Bundesländern, in denen sie bis Ende 2020 die gesamten Maklergebühren zu zahlen hatten“, stellt Frau Kinneman fest.

In Brandenburg und Berlin sank die zu zahlende Maklerprovision für Käufer um die Hälfte (3,57 Prozentpunkte) und damit am stärksten. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro hatten sie so 14.280 Euro weniger für Maklergebühren aufzuwenden, vor dem Split waren es 28.560 Euro. Des Weiteren sanken die Provisionskosten für Käufer ...
  • um 2,74 Prozentpunkte in Schleswig-Holstein,
  • um 2,50 Prozentpunkte in Hessen und Niedersachsen,
  • um 2,38 Prozentpunkte in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern,
  • um 1,19 Prozentpunkte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz,
  • um 1,07 Prozentpunkte in NRW und
  • um 0,95 Prozentpunkte in Thüringen.
Keine Veränderung brachte das Gesetz für Käufer in Bayern und Sachsen-Anhalt. Hier hatten sich die Parteien schon vor dem Provisionssplit die Gebühren geteilt.

In den meisten Bundesländern zahlen Käufer seit dem Provisionssplit 3,57 Prozent des Verkaufspreises (Median) für die Vermittlungsgebühren. Mit 3,45% fallen sie in Hessen und Niedersachsen etwas niedriger aus, in Thüringen und Schleswig-Holstein sind es 3,09%.

Provisionssplit sorgt für ausgeglichene Verteilung der Maklergebühren auf die Parteien

„Die bundesweit einheitliche, verbindliche Regelung zum Provisionssplit schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Wohneigentum und führt zu einer ausgeglichenen Verteilung der Maklerkosten“, erklärt Frau Kinnenmann weiter. „Die Kaufnebenkosten sinken - gleichzeitig treffen Kaufinteressierte bei der aktuellen Marktlage auf ein großes Angebot und können über den Kaufpreis verhandeln.“

In keinem Bundesland liegen die Provisionskosten für Verkäufer im Median bei mehr als 3,57% des Verkaufspreises. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind es lediglich 3,21 bzw. 3,45%. Auch die Verteilung zwischen den Parteien ist überall nahezu ausgeglichen. Der größte Unterschied tritt in Thüringen auf: Hier zahlen Käufer im Median 3,09% der Maklergebühren und Verkäufer 3,57%.

Hinweis: Für Bremen, Saarland und Sachsen liegen nicht genügend Daten für belastbare Median-Werte vor. Daher werden diese Bundesländer nicht aufgeführt.


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