Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.04.2023

Sozialverträglicher Klimaschutz – wer bezahlt´s?

Der Aufschrei war groß und die Aufregung darüber natürlich zu erwarten, als Wirtschaftsminister Robert Habeck Anfang März verkündet hat, bereits ab 2024 den Einbau fossiler Heizungsanlagen in Neubauten zu untersagen. Nicht nur die Oppositionsparteien protestierten lauthals gegen den Alleingang, auch Stimmen aus der Regierungskoalition forderten unisono: „Habecks Entwurf muss zurück in die Montagehalle!“. Das ist nun geschehen, und seit dem 3. April liegt der zweite überarbeitete Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf dem Tisch. Länder und Verbände haben nun Zeit, sich dazu in Stellung zu bringen, aber bitte nicht nur zu kritisieren, was ihnen nicht gefällt, sondern auch sagen, wie man´s besser macht, ohne das Ziel dafür zu opfern.

Was aber durchaus noch fehlt, ist die Klärung der Frage, mit welchen Fördermodellen sich der Bund der finanziellen Überforderung betroffener Haushalte entgegenzustellen denkt. Robert Habeck hatte zugesichert: „Klimaneutralität darf und wird nicht zu einem sozialen Problem werden.“ Indes – der Ersatz einer Gastherme durch eine Wärmepumpe kostet derzeit noch rund dreimal soviel wie der simple technologisch identische Austausch. Was finanziell zuerst der Gebäudeeigentümer zu stemmen hat, kommt mit wenig Verzögerung über die Modernisierungsumlage schlussendlich auch auf den Mieter zu, und in diesem Milieu ist das Potenzial sozialer Härten bekanntlich weitaus greifbarer. Dass aber die finanziell Schwächsten für den Klimaschutz aufzukommen haben, kann ja nicht die Idee sein - so argumentiert ja auch der Wirtschaftsminister.

Kein Wunder, dass sich der Deutsche Mieterbund umgehend in einer Stellungnahme zur Reform des GEG zu Wort meldet und moniert, dass die von ihm vertretene Klientel beim Heizungswechsel eiskalt im Stich gelassen werde. Frau Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, kritisiert, dass es im Entwurf an Sozialverträglichkeit fehle, weil das Gesetz vorsehe, dass „ […] nur in Ausnahmefällen geringere Kosten als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden können“. Zudem müssten verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch doch bitte auch die zukünftigen Heizkosten der Mieter im Blick behalten. Rund 80 Prozent aller Wohnungen würden mit Öl und Gas beheizt, daher wäre ein Großteil der Mieterhaushalte von den Regelungen des GEG betroffen. Mit Verlaub: Das sind sie aber auch, wenn die zumeist museumsreifen Öl- und Gasheizungen weiterhin im Heizungskeller fossil beschickt werden, was in Zukunft ganz bestimmt auch nicht günstiger wird. Und allein mit Reformen beim Mietrecht ist die 65%-EE-Pflicht in Neu- und Altbauten finanziell nicht zu lösen – ein Staat der fordert, muss auch fördern, weshalb in der Bevölkerung die Akzeptanz der GEG-Novelle erst dann erwartet werden kann, wenn die Politik die Menschen mitnimmt – in dem Fall durch klare Ansagen, wie die BEG-Förderkonditionen zu dem GEG-Forderungskatalog aussehen.

Eine kleine Beruhigungspille für Mieter bietet der zweite Entwurf für das neue GEG 2024 allemal. Das Pamphlet liest sich nämlich weitaus weniger stringent als der erste „Verbots-Entwurf“, der den Koalitionsstreit und die Debatten im Reichstagsgebäude so richtig zum Kochen gebracht hatte. Konkret können Gebäudeeigentümer nach derzeitigem Stand für das Umsetzen der 65%-Pflicht wählen zwischen dem Einbau

  • einer elektrischen Wärmepumpe,
  • einer Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas- / Ölkessel,
  • einer Heizung auf der Basis von Solarthermie mit kompletter oder anteiliger Deckung,
  • einer Wasserstoffheizung mit mindestens 65% grünem oder blauem Wasserstoff,
  • einer Stromdirektheizung bei zugleich besonderen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
  • oder dem Anschluss an ein Wärmenetz.

Für Altbauten steht noch die Option einer Biomasseheizung im Raum, deren Ressourcen in Form von Pellets und Holzscheiten aber auch nicht endlos und nur bedingt CO2-neutral sind. Interessant und als neuer Vorschlag zu werten ist der Kompromiss, dass auch der Einbau einer Gasheizung akzeptiert wird, die für das Verbrennen erneuerbarer Gase vorbereitet ist („H2-ready“). Was sich irgendwie als ähnlich fauler Kompromiss liest, wie das E-Fuels-Märchen bei den automobilen Verbrennern. Immerhin gibt es für diesen Hinterausgang im Entwurf klare Vorgaben, Regeln und Fristen. Wenn sie es denn schaffen, im Zuge der Kompromissfeilscherei nicht aus dem Entwurf geboxt zu werden.
Wichtigste Botschaft für die vielen Eigentümer und Mieter in schnieken bis maroden Bestandsimmobilien: Die Pflicht zum erneuerbaren Heizen ab dem nächsten Neujahrstag gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Das heißt: Nun kommen die Kesselflicker zum Zuge! Fliegen dem Improvisateursmeister aber die Ventile und Pumpen um die Ohren, darf er höchstens für drei Jahre eine neue Heizungsanlage einbauen, die mit der 65%-EE-Vorgabe nichts im Sinn hat, aber später mit einem starken Wärmepumpenpartner an der Seite als ausreichend effiziente Hybrid-Ehe durchgeht. Wenn sie denn hält.

Die ISH in Frankfurt hat unmissverständlich aufgezeigt: An technischen Lösungen muss das Verbrenner-Aus im Heizungskeller nicht scheitern. Es hängt vielmehr an der Finanzierbarkeit und dem feinen Ausloten von praxisnahen Ausnahmeregelungen. Aber auch an dem Gewinnstreben all jener Unternehmen, die sich in Anbetracht dieser staatlich verordneten Konjunktursause in Kombination mit Fachkräftemangel und Lieferketten-Energiepreisspirale die Hände reiben und keine Grenze bei der Preisgestaltung ihrer Produkte und Leistungen finden. Eine Wärmepumpe – so wird es mir immer wieder erklärt – funktioniert im Prinzip nicht anders als ein Kühlschrank, nur umgekehrt und ein wenig komplexer. Ein guter Kühlschrank ist für unter 1.000 Euro zu haben, die Anschaffungskosten für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe starten in der Regel bei 10.000 Euro. Reden wir nicht übers vergessene Design, sondern fragen uns: Wer soll das bezahlen?

Ihre Claudia Siegele

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