Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 19.06.2023 |
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Der Blick nach obenManchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Verwaltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeproblemen führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt. Zu den wichtigsten Maßnahmen für die Sicherheit eines Hauses gehört es, dass der Schornsteinfeger in regelmäßigen Abständen eine Feuerstättenschau durchführt, also Rauch- und Abgasrohre, Schornsteine und eben die Feuerstätte selbst kontrolliert. Zu diesem Zweck müssen ihm Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft Zugang zu ihren Räumlichkeiten gewähren, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 8 L 183.16). Es ist nicht erlaubt, ihn bei der Ausführung seiner Arbeiten zu filmen, denn das würde seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Höchst unangenehm wird es für die Bewohner eines Hauses, wenn dessen Dach undicht ist. Eindringendes Regenwasser kann für größte Schäden an dem Objekt selbst und an der Einrichtung sorgen. Aus diesem Grund ist ein Vermieter verpflichtet, schnellstmöglich einzuschreiten, wenn nach einer Dachsanierung Wasser in die darunter liegende Wohnung eindringt. Unterlässt der Verantwortliche solche Sicherungsmaßnahmen, kann er nach Überzeugung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg (Aktenzeichen 17 C 125/21) durch eine einstweilige Verfügung dazu gezwungen werden. Immer wieder gibt es Debatten über das Anbringen von Parabolantennen. Wenn ein Mieter ein solches Objekt an der Innenseite seines Balkons anbringt, dann kann ihm das nicht untersagt werden, weil die Rechte des Eigentümers nicht nennenswert beeinträchtigt werden. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 412 C 11331/15) gestand einem irakischen Staatsbürger eine solche Antenne zu. Es handle sich um einen kleinen Gegenstand, der (im fünften Stockwerk) von außen nur mit Mühe wahrnehmbar sei. Getrennt lebende Eheleute müssen sich die Kosten für die Sanierung des Dachs des gemeinsamen Hauses teilen, wenn die Arbeiten in gegenseitigem Einvernehmen in Auftrag gegeben wurden oder wenn die Sanierung notwendig ist. Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn das Dach undicht ist und es bereits zu einem Wassereintritt gekommen ist. Hier hatte ein Auftrag lediglich des einen getrennt lebenden Ehepartners vorgelegen, was das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen 9 UF 29/15) für ausreichend hielt. Ein „außergewöhnliches Naturereignis“, auch als höhere Gewalt bezeichnet, führt dazu, dass eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen in der Regel ausfällt. Denn es fand keine Pflichtverletzung statt. Das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 11 S 72/16) musste am konkreten Beispiel (Ablösung von Teilen eines Gebäudes) entscheiden, wann dies gegeben sei. Eine Sturmstärke von 13 Beaufort reiche noch nicht aus, es müsse eine Stärke von 14 Beaufort an aufwärts sein. Ein saniertes Dach muss nicht nur dicht, sondern auch standsicher sein. Das gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber dem bauausführenden Architekten eine bestimmte Ausführungsart im Leistungsverzeichnis vorgegeben hat, mit der sich der geschuldete Erfolg nicht vereinbaren lässt. Hier ging es um einen Dachstuhl, der vom Holzbock befallen war. Der Architekt hätte nach Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 4 U 140/14) einen Holzschutzfachmann hinzuziehen müssen. Weil er das nicht tat, war sein Werk mangelhaft. Nicht nur die Funktionaliät und technische Ausgereiftheit eines Bauwerks sind entscheidend, sondern auch das äußere Erscheinungsbild. Ein Auftragnehmer hatte nicht beachtet, dass die Dachstühle verschiedener Gebäudeteile eine identische Höhe haben sollten. Im Prozess ging es darum, ob ein ausstehender Werklohn in Höhe von rund 8.000 Euro bezahlt werden müsse. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 21 U 23/14) verneinte dies. Der Sachverstand eines Bauherrn spielt im Streitfall eine große Rolle – vor allem, wenn geklärt werden muss, ob die Aufklärung über bestimmte Probleme am Bau ausreichend war. In einem Zivilprozess ging es um das Risiko des Eindringens von Flugschnee und Treibregen unter einen Dachaufbau. Das Oberlandesgericht Schleswig (Aktenzeichen 12 U 8/18) stellte fest, wenn der Bauherr ohnehin schon besonders gut über die zu Grunde liegende technische Materie informiert sei, dann bedürfe es keiner gesonderten Aufklärung dazu. Bevor Sie nun einen steifen Nacken kriegen, wegen des scharfrichterlichen Blicks nach oben, empfehle ich Ihnen den Blick nach unten, nämlich auf die nachfolgend angeteaserten Baulinks-Beiträge zu eher allgemeinen Dachthemen. Ab morgen gehen wir dann ins Detail … Baulinks-Beiträge |
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Wirtschaftliche Entwicklung im Dachdeckerhandwerk 2023 trotz einbrechender Neubauzahlen auf gutem Kurs https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0662.php4 Obwohl die Baubranche insgesamt mit dem Einbruch des Wohnungsneubaus zu kämpfen hat und davon auch etliche Betriebe des Dachdeckerhandwerks betroffen sind, blickt der überwiegende Teil des Handwerkszweigs zu Beginn des Jahres 2023 dank anhaltender Nachfrage optimistisch nach vorn. weiter lesen |
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Rathscheck expandiert und sichert sich weitere wertvolle Schiefer-Ressourcen in Spanien https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0661.php4 Im Nordwesten Spaniens sichert sich Rathscheck Schiefer weitere umfangreichende Rohstoff-Ressourcen. Mit der Übernahme von hochwertigen Lagerstätten sowie eines modernen Produktionsbetriebes stattet sich Rathscheck für die weltweit steigende Nachfrage nach natürlichen nachhaltigen Baumaterialien aus. weiter lesen |
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Dachentwässerungsspezialist Grömo feiert Jubiläum: 135 Jahre Qualität aus dem Allgäu https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0660.php4 Grömo feiert 135jähriges Jubiläum in Marktoberdorf. Aus einer kleinen Spenglerei hervorgegangen, ist das Unternehmen heute mit 38 Mio. Jahrsumsatz ein führender Hersteller von Dachentwässerungskomponenten. Basis für diesen Erfolg: Innovationskraft, Qualitäts- und Umweltbewusstsein sowie Orientierung am Kunden. weiter lesen |
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55 Jahre Kalzip - der Anbieter von Dach- und Fassadensystemen aus Aluminium und Metall feiert Jubiläum https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0659.php4 Seit 1968 produziert Kalzip Dach- und Fassadensysteme auf modernen Rollformanlagen. Ursprünglich als Produktname eingeführt, hat sich Kalzip inzwischen als das Synonym für Stehfalzdächer etabliert. Für die Jubiläumsfeier sind verschiedene Aktionen und ein großes Sommerfest am Standort in Koblenz geplant. weiter lesen |
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Bauder eröffnet modernste Anlage zur Produktion von Kunststoff-Dachbahnen Europas https://www.baulinks.de/webplugin/2023/0658.php4 Am 25. Mai 2023 eröffnete die Paul Bauder GmbH & Co. KG im ostdeutschen Schwepnitz ein neues Werk für hochwertige Kunststoff-Dachbahnen. Über 60 Mio. Euro hat der Hersteller für Dachsystem investiert, um sich auf die europaweit steigende Nachfrage nach PVC- und FPO-Dachabdichtungsbahnen einzustellen. weiter lesen |