Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 22.06.2023

2028 ist das neue 2024

Vom geleakten Entwurf über den Rückzug in die Montagehalle hin zu den Leitplanken – und am Ende der Tod in Venedig? Die Autoren der GEG-Novelle jedenfalls haben das Zeugs, Heinrich von Kleist, Theodor Storm oder Thomas Mann & Co., allesamt so bekannte wie geschätzte Verfasser von Novellen in der deutschen Literatur, den Rang abzulaufen. Ist ja auch eine einzige Rangelei, der Kampf der Ampelfarben um Technologieoffenheit beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme und sozialverträgliche Pflichten bei der Heizungsmodernisierung. Immerhin hat man sich auf Eckpunkte verständigt, damit zumindest noch eine halbwegs realistische Chance besteht, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden und das novellierte Gebäudeenergiegesetz am 1.1.2024 in Kraft treten kann. Wobei dann aber wohl nur als ein Schatten seiner selbst – denn die 65-%-EE-Erfüllungspflicht soll bei Heizungsmodernisierungen erst dann greifen, wenn am Ort des Geschehens eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorliegt. Das Gesetz bezieht sich also auf etwas, das es noch gar nicht gibt.

Zu den Eckpunkten gehört jedenfalls, dass die Pflichten des „neuen GEG“ zunächst nur für Neubauten bzw. für solche in Neubaugebieten greifen. Was Veränderungen an Bestandsbauten angeht bzw. im Fall einer Heizungsmodernisierung kommen die im Gesetz verankerten Pflichten erst dann zum Tragen, wenn die jeweilige Kommune oder Stadt eine Wärmeplanung vorgelegt hat. Hierzu allerdings werden die Kommunen durch das GEG verdonnert. Die rund 80 Großstädte in Deutschland müssen eine solche bis spätestens 2026 aufstellen – die rund 1.500 Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern haben dafür bis 2028 Zeit. Für kleinere Gemeinden gibt es diesbezüglich bislang noch keine Fristsetzung. Das bedeutet: Solange der Gesetzgeber die verschiedenen Stichtage für die Wärmeplanung nicht bündelt, wird es bundesweit schlimmstenfalls 1.500 plus 80 unterschiedliche Termine für das Inkrafttreten der 65-%-EE-Erfüllungspflicht für Sanierungs- und Heizungsmodernisierungsvorhaben geben. Da dürften so einige Telefone in den Amtsstuben heißlaufen – was gilt jetzt? Ab wann? Warum? Bin ich auch betroffen? Warum nicht mein Schwager im Nachbarort?

Interessant ist vor allem die Frage, wie schnell die möglichen Kunden einer kommunalen Wärmeplanung schon vor der Inpflichtnahme für ein Nah-oder Fernwärmenetzes abtrünnig werden, weil sie sich lieber eine „Ich-mache-Dir-einen-Vorschlag-den-du-nicht ablehnen-kannst“-geförderte Wärmepumpe in den Keller oder vors Haus stellen und so die Energieabnahmedichte des Netzes bis zur Unrentabilität durchlöchern. Oder noch schlimmer: Mangels KWP werden in Neubauten weiterhin H2-ready-Gasheizungen eingebaut, aber das H2 kommt gar nicht, ganz anders als von der FDP bestimmt!? Dann muss aber mal ganz schnell eine Biomethananlage her. Tja, da wäre eine gewisse Eile und Stringenz bei den Kommunen und ihrer Wärmeplanung doch geboten. Indes: Wenn das so weiter geht mit den Lieferzeiten bei den Golden-Eye-Wärmepumpen und den Verramsch-mich-Gasheizungen wird der nächste und vielleicht auch der übernächste Winter doch etwas klamm in manchen Wohnstuben und man wäre froh, an ein Wärmenetz andocken zu können. Das es auch noch nicht gibt.

Die Alternative: Holz- und Pelletheizungen. Auch so ein heiß diskutierter Eckpunkt. Schlussendlich erfüllen Biomasseheizungen nun erklärterweise die 65-%-Vorgabe ausnahmslos. Klar, da hängt eine ganze Branche samt Forstwirtschaft dran, und es bedürfte ja schon sehr guter Argumente, um zu erklären, warum eine Heiztechnologie, die als CO2-neutral jahrelang lobgepreist wurde, diesen Ökovorteil nun nicht einmal mehr zu 65% schaffen soll!? Solange für Pellets tatsächlich nur Rest- und Schadholz verwendet und dies nicht aus aller Herren Länder herangekarrt wird – why not Biomasse? Besser als Kohle allemal.

Auch wer das 80ste Lebensjahr noch nicht erreicht hat, muss künftig seine Rente nicht gegen eine Wärmepumpe austauschen. Diese und andere nicht ganz ausgegorene Ausnahmeregelungen sowie „unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben, die weder zur Erfüllung der 65-%-Anforderung benötigt werden noch Bestandteil von Vereinbarungen der Koalition sind, werden gestrichen.“ Auch gut. Ebenso wie das Vorhaben, über eine Heizungsförderung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird, möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft zu berücksichtigen. Wäre dies vor einem halben Jahr so für jeden verständlich kommuniziert worden, wäre das Hickhack um die GEG-Novelle und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vielleicht nicht ganz so herb ausgefallen.

Sodenn – warten wir´s ab, ob es dem Ausschuss für Energie und Klimaschutz gelingt, die GEG-Novelle so wasserfest zu machen, dass sie bei der Abstimmung im Bundestag am 5 oder 6. Juli mehrheitlich Zustimmung findet. Bei aller Schelte von Seiten der Opposition, Frust und Lob aus der Branche: Das neue GEG setzt ein klares Signal für den Umstieg auf klimaneutrales Heizen – so sieht es jedenfalls unser Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Man könnte auch sagen: Es bewegt sich was. Viel zu langsam und zu träge zwar, aber so ist das nun mal mit den Kompromissen. Blöd nur, dass der Klimawandel darauf keine Rücksicht nimmt.

Ihre Claudia Siegele
  

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