Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 23.06.2023

Beautiful, sustainable, together

Worthülsen sind des Politikers Liebling – insbesondere dann, wenn diese auch noch leer sind. Dann kann man viel sagen, ohne etwas verantworten zu müssen, denn die Worte sollen lediglich beeindrucken, aber bitte nichts bewirken. Man könnte auch sagen: Den hehren Worten müssen oder sollten besser keine oder nur dem Wortsinn entgegen laufende Taten folgen. Worauf will ich hinaus? Es war einmal eine EU-Kommissionspräsidentin, die hieß Ursula von der Leyen und hatte in bester Absicht den sogenannten „European Green Deal“ für ökologischen Wandel und Klimaneutralität beim Bauen ausgerufen – und um die Messlatte für die damit verbundenen Erwartungen gleich noch ein Stück höher zu hängen, diesen Deal als „Neues Europäisches Bauhaus“ überschrieben, damit auch dem letzten baukulturell Minderbemittelten klar wird, dass es hier um was richtig Großes und Ganzheitliches beim Bauen der Zukunft geht, möglichst beautiful, aber bitte auch sustainable und natürlich: together.

Soweit so gut. Nun hat aber genau diese Kommission eine ganz eigene Vorstellung von together, weshalb sie die Bundesregierung angeranzt hat, die hierzulande geltende Vergabeverordnung dahingehend anzupassen, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Together halt. Und um dies zu gewährleisten, müsse der zweite Satz im siebten Absatz von Paragraph 3 der Vergabeverordnung, kurz § 3 Abs. 7 Satz 2 VGV, der da lautet: „Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen“ ersatzlos gestrichen werden. Spart natürlich Druckkosten, aaaaber: Dieser Satz bestimmte bisher, dass bei der Vergabe von Planungsleistungen für die Auftragswertschätzung der geschätzte Gesamtwert aller Lose nur bei Losen über gleichartige Leistungen zugrunde zu legen ist. Dies hatte zur Folge, dass für einen großen Teil der öffentlichen Aufträge über Planungsleistungen die für den sogenannten Unterschwellenbereich geltenden Regeln anzuwenden waren, sie also regional ausgeschrieben werden konnten. Radiert man diesen Satz nun aber aus, könnten zahlreiche Planungsaufträge der öffentlichen Hand für Vorhaben auch mit einem eher niedrigen Bauvolumen von knapp unter einer Million Euro den strengeren Regeln des Oberschwellenbereichs einschließlich der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung unterliegen. Mit folgenschweren Nebenwirkungen, die alle ausschreibenden Planer, insbesondere aber Kommunen, der Gefahr aussetzt, an chronischer Bürokratie zu erkranken. Steht natürlich nicht im Beipackzettel von Frau von der Leyen.

Und es kam, wie es kommen musste: Am 16. Juni hat der Bundesrat brav und in vorauseilendem Gehorsam (es gab keinen Widerspruch zu dem angedrohten Vertragsverletzungsverfahren und die Beurteilung durch den EuGH war völlig offen) mehrheitlich beschlossen, die Vergabeverodnung auf Druck der EU-Komission zu ändern beziehungsweise diesen zweiten oben zitierten Satz in § 3 Abs. 7 VGV zu streichen. Das heißt: Selbst eine Kindertagesstätte mit nur drei Gruppen liegt deutlich über dieser Summe von einer Million Euro, und die dafür nötigen Planungsleistungen müssten europaweit ausgeschrieben werden. Das ist insbesondere deshalb unverhältnismäßig, da solche aufwendigen Vergabeprozeduren für Bauleistungen erst bei sechsmal so teuren Bauvorhaben erforderlich werden. Dieses Fiasko betrifft zum einen die Kommunen, die den Um- oder Neubau öffentlich genutzter Gebäude vergaberechtskonform beauftragen müssen und nun mit noch mehr Bürokratie endgültig überfordert werden. Zum anderen wird zukünftig einem Großteil der Architektinnen und Ingenieuren faktisch der Marktzugang verwehrt, die bei diesen schwerfälligen und überzogenen Ausschreibungsbedingungen nicht mehr für ihre öffentlichen Auftraggeber tätig sein wollen und können. Grund ist die eigentlich sinnvolle Intention, den Binnenmarkt für alle europäischen Planer zugänglich zu machen, wobei sich gezeigt hat, dass es selbst bei den bislang europaweit ausgeschriebenen, großen Planungsaufträgen so gut wie kein Interesse ausländischer Büros gab. Gerade kleinere und jüngere Büros sind damit künftig quasi chancenlos, solche öffentliche Aufträge zu ergattern – aus einem von der EU-Kommission bestenfalls gut gemeinten, theoretischen Marktzugang wird ein schlecht gemachtes praktisches Markthindernis in den Regionen.

Wohlgemerkt dieselbe EU-Kommission, die das „Neue Europäische Bauhaus“ propagiert, zuletzt auf der Biennale in Venedig, negiert nun gleichzeitig die wirtschaftlichen und praktischen Arbeitsbedingungen genau jenes Berufsstands, ohne den es das Original dieses „Bauhauses“ nie gegeben hätte. So geraten eben gute Ideen zu leeren Worthülsen. Die heute mehr denn je von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht geforderte Transparenz wird durch die neue Regel nicht gestärkt, sondern im Gegenteil geschwächt. Denn es ist absehbar, dass die Vergabestellen Wege suchen werden, von einer separaten Vergabe der Planerleistungen abzuweichen, um den Aufwand in Grenzen zu halten. Die Generalübernehmer reiben sich jetzt schon die Hände, und die unabhängige Kontrolle und Sicherung der Bauqualität durch Architektinnen und Architekten für ihre kommunalen Auftraggeber wird ausgehebelt. So schafft man jedenfalls keine beautiful und sustainable Baukultur, weil schlicht das together ideenkollabierend interpretiert wird.

Ihre Claudia Siegele
  

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