Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.09.2023 |
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Baurecht in der NachbarschaftDer Infodienst Recht und Steuern der LBS hat deutsche Gerichtsurteile gesammelt, die sich insbesondere mit Bauvorhaben in der Nachbarschaft befassen. So fühlte sich ein Anwohner durch den geplanten Bau eines 12 Meter hohen Gebäudes gestört und ging gerichtlich dagegen vor. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 2 B 192/22) entschied jedoch zugunsten des Bauvorhabens und wies die Forderung des Anwohners ab. Er wohne 50 Meter vom Neubauprojekt entfernt und werde deswegen nicht in seinen Rechten verletzt. Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern hatte ein brandgefährliches Problem, da die Fassade ihres Gebäudes brennbare Stoffe enthielt und auf Anweisung der Bauaufsicht entfernt werden sollte. Die Behörde vollstreckte diese Verfügung gegenüber der Gemeinschaft. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Aktenzeichen 1 ME 106/22) hat festgestellt, dass keine zusätzlichen Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Mitgliedern erforderlich sei, da der Vorgang ausschließlich das Gemeinschaftseigentum betreffe. Bei Neubauten in Hanglage ist besondere Vorsicht geboten, da hier naturgemäß eine erhöhte Rutschgefahr besteht. Allerdings kann ein Anwohner, der um die Stabilität seines eigenen Grundstücks besorgt ist, nicht die Aufhebung der baurechtlichen Genehmigung für das Nachbargrundstück erwirken. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 248/20. MZ), da die Erlaubnis in diesem konkreten Fall unter der Voraussetzung erteilt wurde, dass die Standsicherheit spätestens zum Baubeginn nachgewiesen werde. Im Baurecht ist es grundlegend, dass ein geplantes Wohngebäude sich harmonisch in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt. Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 1142/18. MZ) betonte, dass ein Neubau vor allem in seinen Abmessungen mit den bereits vorhandenen Gebäuden vergleichbar sein müsse. In diesem konkreten Fall erfüllte ein Objekt mit sieben Wohneinheiten diese Bedingung nicht und wurde daher nicht genehmigt. Die Rettungswege sind von größter Bedeutung für Gebäude, da sie im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden können. Wenn bei einer Dachgeschosswohnung der zwingend vorgeschriebene zweite Rettungsweg fehlt und dadurch die bisher erteilte Baugenehmigung rechtswidrig wird, kann laut dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 S 18.19) die weitere Nutzung als Wohnraum untersagt werden. aktuelle Baulinks-Beiträge |
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