Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.11.2023

Der Bund gibt noch was drauf beim QNG

Seit Juni 2023 unterstützt das BMWSB mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ Familien mit Kindern bei Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum. Die Förderkonditionen wurden am 16. Oktober nocheinmal verbessert. Neben einer Erhöhung der Einkommensgrenzen von Familien mit Kindern wurden zudem die Kredithöchstbeträge sowie die Zinskonditionen angepasst. Zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.

  • Die neuen Kredithöchstbeträge liegen nun für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ bei 170.000 Euro (1-2 Kinder), 200.000 Euro (3-4 Kinder) bzw. 220.000 Euro (ab 5 Kinder) und für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ bei 220.000 Euro (1-2 Kinder), 250.000 Euro (3-4 Kinder) bzw. 270.000 Euro (ab 5 Kinder).
  • Der effektive Jahreszins liegt zum Start der neuen Förderbedingungen bei unter 1%.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß §640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung.
  • Weitere Informationen unter kfw.de/300

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