Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 10.06.2024

Neue Anforderungen an Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 6. Juni 2024 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ erlassen und im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 179) veröffentlicht. Es wurden insgesamt 19 Ausbildungsordnungen der Bauwirtschaft auf den neusten technischen Stand gebracht. Dies betrifft alle zweijährigen Facharbeiter im Hoch-, Tief- wie Ausbau.

Die neuen Ausbildungsordnungen treten zum Start des Ausbildungsjahres 2026 in Kraft. Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufsschulen, überbetriebliche Bildungsstätten und weitere Beteiligten haben somit Zeit für die Vorbereitung und Implementierung der verbindlichen Lerninhalte.

Durch die Neuordnung werden die 19 Berufe als eine „Berufefamilie“ mit zwei- und dreijährigen Berufen geregelt, bei der sich die einzelnen Ausbildungsordnungen aufeinander beziehen. Die Auszubildenden sollen ein ganzheitliches Verständnis für das gewerkeübergreifende Zusammenwirken am Bau und zwischen den Berufen erhalten. Auszubildende, die ihre zweijährige Ausbildung erfolgreich abschließen, können einen weiteren Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf darauf satteln. Die Ergebnisse aus der Abschlussprüfung werden angerechnet.

Der Verordnungstext (BGBl. 2024 I Nr. 179) steht unter recht.bund.de/bgbl zum PDF-Download zur Verfügung.
  

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