Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 01.08.2024

EU KI-Verordnung "Artificial Intelligence Act" tritt am 1. August 2024 in Kraft

Nachdem der Rat der 27 EU-Mitgliedsstaaten am 13. Juli 2024 die "Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz" verabschiedete, tritt das Regelwerk "Artificial Intelligence Act" (AI ACT) am 1. August 2024 in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nun gemäß EU-Amtsblatt 2024/1689 den AI ACT in nationales Recht umsetzen. Grundsätzlich findet eine Übergangszeit von 24 Monaten Anwendung, allerdings müssen Unternehmen bereits in einem halben Jahr erste Regeln befolgen.

Die Regularien gelten für Anbieter, die KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen (juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen) sowie Nutzer von KI-Systemen, die sich in der Union befinden. Das umfasst auch Privatpersonen.

Strenge Vorgaben: Verbote und Transparenzpflicht

KI-Systeme werden nach 4 Risikostufen eingeteilt. Verboten sind KI-Systeme, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen und sie zu manipulieren oder zu täuschen. Ebenso gilt dies für KI-basiertes "Social Scoring", also die Vergabe von Punkten nach erwünschtem Verhalten. Nicht erlaubt sind biometrische Kategorisierungssysteme, die Rückschlüsse auf sensible Merkmale (politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen ...) zulassen, außer bei Anwendungen durch die Strafverfolgungsbehörden. In wenigen Ausnahmen dürfen biometrische Fernidentifizierungen (RBI) in Echtzeit in öffentlich zugänglichen Räumen für die Strafverfolgung eingesetzt werden.

Gemäß der Transparenzpflicht müssen künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte (Audios, Bilder, Videos) eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Hochriskant eingestufte KI-Systeme, z.B. in Bereichen der kritischen Infrastruktur, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um für den EU-Markt zugelassen zu werden. Für Anwendungen mit einem geringen Risiko gelten dagegen eingegrenzte Transparenz- und Informationspflichten. Entwickler und Betreiber von Chatbots und Deepfakes müssen sicherstellen, dass die Endnutzer wissen, dass sie mit KI interagieren. Anbieter von GPAI-Modellen werden verpflichtet technische Unterlagen und Gebrauchsanweisungen bereitzustellen, die Urheberrechtsrichtlinie einzuhalten und eine Zusammenfassung der verwendeten Inhalte zu veröffentlichen.
  

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