Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 10.09.2024

Festlegung der Bundesnetzagentur zu Verteilnetzentgelten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Die Entlastung soll zum 1. Januar 2025 wirken. Die Festlegung (BK8-24-001-A) gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit höheren Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden.

Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober 2024 möglich. Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert, der durch die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober 2024 veröffentlicht werden soll.

Zunächst wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Die BNetzA legt eine Kennzahl fest, die die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet setzt. Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die BNetzA beabsichtigt den Mechanismus nach §19 StromNEV zu nutzen. Dieser bringt derzeit bereits einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die bisherige sogenannte "§19-Umlage" ist Bestandteil des Strompreises.
 

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