Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 11.11.2024

Gebäudetyp-E-Gesetz beschlossen

Das Bauen in Deutschland soll einfacher, billiger und schneller werden. Zu diesem Zweck wird das Bauvertragsrecht geändert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 6. November 2024 beschlossen. Mit der Novelle des Bauvertragsrechts soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen, z.B. von reinen Komfortstandards.

Der "Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus" (Gebäudetyp-E-Gesetz) wurde im Austausch mit Architekten, Bauwirtschaft, Verbänden und Fachkreisen entwickelt. Der Gesetzentwurf soll zusammen mit der umfassenden "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" (PDF-Download), die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet hat, den Vertragsparteien bei der Gestaltung von Verträgen für Neu- und Umbauten nach dem Gebäudetyp E als Grundlage dienen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen im Bauvertragsrecht vor:

  1. Einfachere Abweichung von reinen Komfort- und Ausstattungsstandards
  2. Einfachere Nutzung von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen und Baustoffen
  3. Einfachere Abweichung von a.a.R.d.T. (allgemeinen anerkannten Regeln der Technik)

Weitere Informationen und ein PDF-Download zum Gebäudetyp-E-Gesetz stehen auf der Webseite des BMJ zur Verfügung.

Zum Thema: Baulinks-Beitrag vom 12.07.2024 und Baulinks-Beitrag vom 30.07.2024.
  

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