Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 16.12.2024

BG BAU: Sicherheit auf Baustellen im Winter

Kälte, Nässe, Glätte und Dunkelheit erhöhen die Unfallgefahr auf Baustellen in den Wintermonaten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über Maßnahmen für mehr Sicherheit.

"Bei Glätte und Tauwetter hilft tatsächlich nur konsequentes Räumen, Streuen und gegebenenfalls das Auslegen von rutschhemmenden Matten an neuralgischen Punkten", so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. "Besonders wichtig: Arbeiten auf schneebedeckten Dächern sollten vermieden werden, da nicht durchsturzsichere Bauteile wie z.B. Lichtbänder bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr zu erkennen sind."

Stürze und Abstürze zählen zu den gefährlichsten Unfällen auf Baustellen. Leitern und Gerüste müssen zwingend vor Arbeitsbeginn von Schnee und Eis befreit werden - Baufahrzeuge ebenso. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt die neue gesetzliche Pflicht, dass Winterreifen ein Mindestprofil von 4 mm haben und das "Alpine"-Symbol, ein Gebirge und ein Eiskristall auf der Reifenflanke tragen müssen. "M+S" allein reicht nicht mehr aus.

Arbeitgeber sind gefragt, die Gefährdungsbeurteilung für den Winter anzupassen und falls erforderlich, wärmende und gut sichtbare Wetterschutzkleidung sowie rutschfestes Schuhwerk für ihre Beschäftigten zu beschaffen. Außerdem müssen eine Trockenmöglichkeit bereitgestellt und regelmäßige Pausen bei mindestens 21 Grad im Pausenraum ermöglicht werden.

Richtlinien und Tipps zum Schutz vor Gefährdungen durch Kälte und Hinweise für die Erstellung der winterspezifischen Gefährdungsbeurteilung, hat die BG BAU im "BauPortal" zusammengefasst.
  

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