Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 22.01.2025

Mikrozensus 2025 gestartet

Insgesamt 1% der Bevölkerung in privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden von Januar bis Dezember 2025 nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und dazu von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind das Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie weitere Verordnungen der Europäischen Union.

Die Befragten geben Auskunft zu Themen wie Familie, Bildung, Arbeitsmarktbeteiligung, Staatsangehörigkeit und Einwanderungsgeschichte, Einkommen und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung. Die Ergebnisse des Mikrozensus (wie auch des Zensus ca. alle 10 Jahre, letztmalig 2022) stehen dann der Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung und bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen. Sie fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht, den Bildungsbericht, den Migrationsbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung. Ebenso sind die Ergebnisse bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der EU, z.B. durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.
  

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