Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 29.01.2025

E-Rechnung im Bauwesen: Herausforderungen und Lösungen

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wie können Unternehmen im Bauwesen diese Verpflichtung umsetzen?

Im Bauwesen sind Voraus- und Anzahlungen üblich. ZUGFeRD (Extended) und XRechnung ermöglichen jedoch nicht oder nur eingeschränkt, vereinnahmte Zahlungen und die Umsatzsteuer korrekt in Endrechnungen auszuweisen. Bis Ende 2027 können diese Angaben laut Bundesministerium der Finanzen (BmF) als unstrukturierte Datei in einer E-Rechnung eingebunden werden. Hierzu hat der Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. (BVBS) für Softwarehersteller eine Lösung zur rechtskonformen Implementierung entwickelt, die kostenfrei unter bvbs.de/downloads verfügbar ist.

Zur Visualisierung von E-Rechnungen gibt es kostenlose Viewer. Weitergehende Funktionen bieten jedoch nur umfangreichere Softwarelösungen. Eine Übersicht über E-Rechnung-Viewer steht unter bvbs.de/erechnung zur Verfügung und soll in Kürze um geeignete Softwarelösungen ergänzt werden.
  

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