Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 04.02.2025

Neue Handlungsspielräume durch die StVO-Novelle

Das Rechtsgutachten "Neue Handlungsspielräume für Straßenverkehrsbehörden und Kommunen durch die StVO-Novelle" im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bewertet die im Herbst 2024 in Kraft getretene Reform der Straßenverkehrsordnung und will Kommunen bei der Auslegung unterstützen.

Neue Regelungen der StVO-Novelle:

  • Tempo 30 "ohne qualifizierte Gefahrenlage": Verkehrsbehörden können zukünftig leichter eine Tempobeschränkung von 30 km/h auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen anordnen. Dies gilt auch auf Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

  • Bewohnerparken: Länder und Kommunen können schon bei drohendem Parkraummangel, z.B. auf Basis von Prognosen, Bewohnerparken und Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen anordnen.

  • Sonderfahrspuren: Sonderfahrspuren für verschiedene Mobilitätsformen können befristet bis zum 31. Dezember 2028 erprobet werden, z.B. für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder für Fahrgemeinschaften.

  • Sonderfahrstreifen: Die Anordnung von Sonderfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen und Fußgängerüberwegen sowie die bevorrechtigende Ampelschaltung für den Busverkehr wird vereinfacht.

  • Flächen für Rad- und Fußverkehr: Vereinfachung der Bereitstellung von angemessenen Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr.

  • Einheitliches Verkehrszeichen "Ladebereich": Ziel sind klar gekennzeichnete, gesonderte Parkflächen für das Be- und Entladen zur Eindämmung des Haltens und Parkens in zweiter Reihe.

  • Abschaltverbot von Notbremsassistenten: Die Verordnung führt ein Abschaltverbot von Notbremsassistenten für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ab einer Geschwindigkeit von über 30 km/h ein.

Kommunen können die neuen Möglichkeiten ab sofort nutzen, ohne eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) abwarten zu müssen. Das Rechtsgutachten steht kostenfrei zur Verfügung unter: duh.de/informieren/verkehr oder hier PDF-Direktdownload
  

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