Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 05.02.2025

Weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft

Ab 2. Februar 2025 gelten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (EU Artificial Intelligence Act). Dies sind unter anderem Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systeme, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zudem greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom): "Der AI Act sollte für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil. ... Auch bei den sogenannten KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über ,ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz´ verfügen. Wann dieser Pflicht genüge getan ist, ist auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte."

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