Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 12.03.2025

DNK-Plattform für CSRD-Berichte am 11. März 2025 freigeschaltet

Ab sofort können gesetzlich berichtspflichtige Deutsche Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung eine neue kostenfreie Plattform nutzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben am 11. März 2025 das erste Modul der DNK-Plattform für die Nachhaltigkeitsberichterstattung freigeschaltet. Die Plattform bildet die Anforderungen der EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ab und ermöglicht Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht leichter zu erstellen. Zukünftige Aktualisierungen der Richtlinie werden fortlaufend im Portal eingepflegt.

Bei der Erstellung des CSRD-Berichts können Unternehmen über die DNK-Webplattform auf Hilfsmittel, darunter ein Hilfeassistent, eine Glossarfunktion und eine Kommentarfunktion mit Personenverweisen zugreifen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, den fertigen CSRD-Bericht im XBRL-Format direkt an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu übermitteln.

Im Rahmen des DNK Sustainability Campus stehen Unterstützungsangebote wie Webinar-Reihen, Erklärvideos und Leitfäden zur Verfügung. Ein Helpdesk-Team bietet eine persönliche Erstberatung per Telefon und E-Mail.

Ein zweites Modul auf Basis des von der Europäischen Kommission noch zu beschließenden "Voluntary Small and Medium Enterprises Standard" (VSME) für die freiwillige Berichterstattung, richtet sich künftig (voraussichtlich ab Mitte 2025) an gesetzlich nicht berichtspflichtige Unternehmen. Aufgrund von Informationsabfragen ihrer berichtspflichtigen Vertragspartner in der Wertschöpfungskette, soll somit auch für diese Unternehmen, insbesondere für KMU, eine Unterstützung angeboten werden.
  

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