Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 04.04.2025 |
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Graffiti an Immobilien polarisierenFür die einen sind Graffiti an Fassaden kreative Street-Art, für die anderen eine ungewollte Verschandelung von Gebäuden. Während legale Graffiti und Urban Art Anerkennung als Kunstform gewinnen, müssen Hausbesitzer illegale Schmierereien und Tags entfernen. Laut aktuellen Angaben von Statista wurden im Jahr 2024 rund 94.520 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffiti in Deutschland polizeilich erfasst. Eine Sachbeschädigung durch Graffiti liegt nach § 303 Abs. 2 StGB vor, wenn jemand unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Auch Folgen der Beschädigung können rechtlich angenommen werden, wenn durch das Eindringen der Sprühmittel oder durch die erforderlichen Reinigungsarbeiten Substanzverletzungen eintreten. "Der erste Schritt für Eigentümer besteht daher darin, die Schmierereien sorgfältig zu dokumentieren, um im Anschluss Schadensersatzansprüche geltend machen zu können", sagt der Sprecher des Immobilienverbands Deutschland (IVD) Stephen Paul. Die Kosten für die Entfernung trägt meist der Eigentümer, diese können jedoch über ein Strafverfahren vom Verursacher zurückgefordert werden. Einige Kommunen bieten zudem finanzielle Hilfe oder kostenlose Reinigungsdienste an. Falls dies nicht möglich ist, können Mieter an den Kosten beteiligt werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht oder es sich eher um eine einfache umlagefähige Gebäudereinigung handelt. siehe auch für zusätzliche Informationen:
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